Am 1. Januar 2016 trat der neue Bußgeldkatalog in Kraft: Das hat sich geändert. |
Weniger Sonderbehandlung: Elektroautos müssen schneller versteuert werden
Bundeskanzlerin Angela Merkel möchte bis 2020 eine Million Elektrisch betriebene Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen sehen. Anreize schafft diese augenscheinlich den Bürgern aber nicht, denn konnten Besitzer solcher Fahrzeuge bislang einige Privilegien genießen, wie zum Beispiel eine zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung, änderte sich dies mit dem 1. Januar 2016. Ab 2016 dürfen Elektroautos nur noch fünf Jahre lang steuerfrei fahren!Neue Sicherheitsvorschriften: Stotterbremsen für Motorräder
Neue Motorradtypen über 125 ccm Hubraum werden ab 01. Januar 2016 nur noch mit einer eingebauten ABS-Bremse zugelassen. Ab 2017 sollen auch alte Motorradmodelle von den Herstellern mit Stotterbremsen ausgestattet werden. Die Stop-and-Go-Bremse bietet 20 % mehr Sicherheit als gewöhnliche Bremsanlagen.Erste-Hilfe: Längere Kurse für den Führerschein
Ohne Nachweis über den absolvierten Erste-Hilfe-Kurs gibt es keinen Führerschein. Fahrschüler müssen ab Januar 2016 allerdings zwei Stunden mehr büffeln: Das Erste-Hilfe-Training erweitert sich um zwei Unterrichtseinheiten. Die Schulungsgebühren erhöhen sich entsprechend.Schluss mit Lärm auf den Straßen: Kein Klappenauspuff mehr am Sportwagen
Je lauter, desto besser: Viele Sportwagenfahrer schwören auf einen angemessen lauten und knatternden Sound. Damit ist ab Juli 2016 Schluss. Die EU-Verordnung 540/2014 verbietet sogenannte "Austauschauspuffe" in Neuwagen, wenn diese lauter als die Standartausrüstung sind. Damit verliert der beliebte Klappenauspuff seine Zulassung für Neuwagen. Die Hersteller arbeiten jedoch bereits an Alternativen.Maximal 78 Dezibel: Neue Motorradtypen sollen leiser werden
Um die Fahrer der schnellen Geschosse auf zwei Rädern wird es noch früher still. Schon am 01. Januar 2016 gelten gemäß der UNECE-R 41.04-Norm angepasste Lautstärkeregelungen. Neue Motorradtypen werden ab dann nur noch zugelassen, wenn sie nicht lauter als 78 Dezibel sind. Die Geräuschwerte müssen am Fahrzeug notiert sein, damit die Polizei die Werte einfach kontrollieren kann.Den Bußgeldkatalog 2016 steht hier als PDF zum Download bereit.
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